Urteil des DFB rechtskräftig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 55.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 18.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das Urteil bezieht sich auf das Auswärtsspiel beim FC Schalke 04. Im Spiel war das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ausschlaggebend, wobei dieses Verhalten eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen darstellt. Das Fehlverhalten der VfL-Fans wurde im Spielbericht dokumentiert.
Der Verein hat dem Antrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
